Staatliche Förderung für Ihre Weiterbildung!

06.12.2010 - 11:17 Uhr // CBW News

Zuschüsse zur Weiterbildung bundesweit

Bildungsprämie
Seit Dezember 2008 investiert auch der Staat in Ihre private Weiterbildung. Wenn Sie einen Lehrgang oder ein Seminar besuchen, erhalten Sie einen Prämiengutschein, der bis zu 500,- Euro betragen kann.

Voraussetzung für die Bildungsprämie von maximal 500,- EUR:
Sie zahlen 50% der Lehrgangsskosten selbst und erhalten 50%, maximal 500,-- Euro über die Bildungsprämie dazu. Das gilt für alle Erwerbstätigen, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 25.600 Euro (51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt.
Kostenlose Beratungen erhalten Sie in einer anerkannten Beratungsstelle.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.bildungspraemie.info

Zuschüsse zur Weiterbildung speziell für Hamburg - Weiterbildungsbonus

Bis zu 50% (maximal 750 Euro/Person) für Ihre beruflichen Qualifizierungen werden mit ESF-Mitteln gefördert.

Das gilt für einzelne Seminare, für Vollzeit- oder langfristige berufsbegleitende Maßnahmen, für IT-Schulungen, Sprachförderungen und für branchenspezifische Weiterbildungen. Die Weiterbildung muss wettbewerbsfördernd bzw. arbeitsplatzsichernd sein.

Als Hamburger KMU oder als Beschäftigter eines solchen Betriebes können Sie den Weiterbildungsbonus beantragen!

Weitere Informationen finden Sie unter: www.weiterbildungsbonus.net

Die passenden Angebote sinden Sie in den Bereichen Offene Seminare (berufsbegleitend) bzw. Firmenseminare.


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